Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.03.2015

Schriftverkehr mit dem Betreuer

Der Grundsicherungsträger ist verpflichtet, den Schriftverkehr unmittelbar an den gesetzlichen Betreuer des Hilfebedürftigen zu richten, wenn diesem der Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Ämter und Behörden übertragen ist. Die Einschränkung, dass die Entgegennahme und das Öffnen ...