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02.03.2015
Schriftverkehr mit dem Betreuer
Der Grundsicherungsträger ist verpflichtet, den Schriftverkehr unmittelbar an den gesetzlichen Betreuer des Hilfebedürftigen zu richten, wenn diesem der Aufgabenkreis Vertretung gegenüber Ämter und Behörden übertragen ist. Die Einschränkung, dass die Entgegennahme und das Öffnen ...