Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
12.05.2016

Schriftformerfordernis für Inanspruchnahme von Elternzeit

Wer Elternzeit für den Zeitraum bis zum vollendeten dritten Lebensjahr des Kindes beanspruchen will, muss sie nach § 16 Abs. 1 BEEG spätestens sieben Wochen vor Beginn der Elternzeit schriftlich vom Arbeitgeber verlangen und gleichzeitig erklären, ...