Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2013

Schreibweise von Ehenamen und Begleitnamen

Der Ehename und der Begleitname nach § 1355 Abs.4 S.1 BGB sind mit einem Bindestrich zusammenzusetzen. Bei einem Begleitnamen handelt es sich um den Geburtsnamen, den ein Ehegatte an den neuen Familiennamen einfügen oder voranstellen kann. Die Schreibweise erfolgt ...