Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.02.2014

Schneegitter in schneearmen Gebieten?

Hauseigentümer sind in schneearmen Gebieten grundsätzlich nicht verpflichtet Schutzmaßnahmen vor Dachlawinen (z.B. Schneefanggitter o.ä.) vorzunehmen. Nur bei außergewöhnlichen Umständen kann ein anderes gelten, etwa dann, wenn sich wegen über mehrere Wochen andauernden starken ...