Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
03.11.2014

Schneefall ist kein außergewöhnlicher Umstand

Wetterbedingungen wie Schneefall stellen dann keinen außergewöhnlichen Umstand i.S.d. Art. 5 Abs. 3 VO (EG) Nr. 261/2004 dar, wenn sie nicht als außergewöhnlich aus den üblichen und erwartbaren Abläufen des Luftverkehrs herausragen. Dieses wäre dann der Fall, wenn die Wetterbedingungen ...