Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.03.2013

Schlussformel im Arbeitszeugnis ist Pflicht!

Arbeitnehmer haben einen Rechtsanspruch auf Aufnahme der vollständigen Schlussformel (Dank, Bedauern, Wünsche) in das Arbeitszeugnis. Dies gilt jedenfalls bei sehr guter bis guter Leistungs- und Verhaltensbewertung. ...