Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2014

Schluss mit aufgedrängten Versicherungen vom Reisevermittler!

Reisende dürfen vom Reisevermittler (hier: Opodo) nicht zum Abschluss von Reiseversicherungen verleitet werden, indem eine irreführende Buchungsgestaltung und unseriöse Warnhinweise verwendet werden. Weiterhin wurde Opodo dazu verpflichtet, die für die meisten Zahlungsweisen erhobene Servicepauschale von ...