Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.02.2013

Schlechtes Wetter als außergewöhnlicher Umstand?

Will eine Airline schlechte Wetterbedingungen als außergewöhnliche Umstände betrachten lassen, um so um eine EU-Ausgleichszahlung herumzukommen, so kann das Wetter die Airline nur dann entlasten, wenn der Nachweis gelingt, dass ...