Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.05.2014

Schlechtes Essen und Servicemängel

Ist das Essen im gebuchten Hotel schlecht oder stimmt der Service, den der Reisende billigerweise erwarten darf, nicht, so kann hier durchaus ein Reisemangel vorliegen. Reste vom Vortag, eintöniges Buffet u.a. müssen Reisende nicht in jedem Fall hinnehmen. Liegt ein Reisemangel vor, so ist dieser wie jeder andere Reisemangel auch, vor Ort anzuzeigen ...