Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2014

Schlechterstellung von Teilzeitbeschäftigten

Einem teilzeitbeschäftigten Arbeitnehmer ist gemäß § 4 Abs. 1 Satz 2 TzBfG Arbeitsentgelt oder eine andere teilbare geldwerte Leistung mindestens in dem Umfang zu gewähren, der dem Anteil seiner Arbeitszeit an der Arbeitszeit eines vergleichbaren ...