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04.05.2015
Schimmelbefall - kein Minderungsgrund wenn Mieter schuld ist!
Im zu entscheidenden Fall hatten die Mieter aufgrund von Schimmelbefall die Miete gemindert. Wie so oft erkannte der Vermieter die Minderung nicht an, weil er die Ursache für den Befall im unzureichenden Heizen und Lüften der Wohnung sah. Mit anderen Worten: ...