Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2011

Schimmel muss der Vermieter (fast) immer beseitigen!

Auch dann, wenn Schimmelbefall und Feuchtigkeitsschäden bei der Wohnungsbesichtigung erkennbar waren, ist der Vermieter zur Beseitigung verpflichtet. Schließlich berührt die Erkennbarkeit eines Mietmangels bei Vertragsschluss ...