Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.10.2014

Schimmel in zu kleiner Wohnung - doppelte Mietminderung?

Im vorliegenden Fall ging es um zwei Problemfelder: zum einen war das Schlafzimmer mit Schimmel befallen und zum anderen wich die tatsächliche Wohnungsgröße von der vereinbarten ab. Die Mieter minderten deshalb die Miete. Zudem forderten sie einen Wertersatz für die nach dem Auszug ...