Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2012

Schenkung

Jemanden etwas zu schenken ist ein alltäglicher Vorgang, der oft ohne großes Überlegen stattfindet. Rechtlich gesehen liegt ein Vertrag über eine unentgeltliche Übertragung eines Vermögenswertes an einen anderen vor, ohne daß eine Gegenleistung hierfür erhalten wird. Der Beschenkte wird also bereichert. ...