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01.12.2014
Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar
Auch nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG können Kosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Das Vorliegen der Abzugsvoraussetzungen ist bei Prozesskosten für die Ehescheidung selbst zu bejahen. Bezüglich der Scheidungsfolgensachen ist ...