Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2014

Scheidungskosten sind steuerlich absetzbar

Auch nach der ab 2013 geltenden Neuregelung des § 33 Abs. 2 Satz 4 EStG können Kosten als außergewöhnliche Belastung steuermindernd berücksichtigt werden. Das Vorliegen der Abzugsvoraussetzungen ist bei Prozesskosten für die Ehescheidung selbst zu bejahen. Bezüglich der Scheidungsfolgensachen ist ...