Artikel
04.05.2015
Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen
Scheidungskosten (hier: Rechtsanwaltsgebühren) können als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden. Erwachsen einem Steuerpflichtigen zwangsläufig größere Aufwendungen als der überwiegenden Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommensverhältnisse, gleicher ...