Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.02.2015

Scheidungskosten als außergewöhnliche Belastungen abziehbar

Scheidungsprozesskosten sind auch nach der ab dem Jahr 2013 geltenden gesetzlichen Neuregelung als außergewöhnliche Belastungen abzugsfähig. Gemäß § 33 Abs. 2 Satz 1 EStG erwachsen Aufwendungen zwangsläufig, wenn sich der Steuerpflichtige ihnen aus rechtlichen, tatsächlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen ...