Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.05.2015

Scheidungsfolgenvergleich über unbefristeten Ehegattenunterhalt und die Abänderung

Haben die Parteien in einem Scheidungsfolgenvergleich die Zahlung eines unbefristeten Ehegattenunterhalts vereinbart, kann sich der Unterhaltspflichtige nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage durch spätere Änderungen der Rechtslage (hier: Änderung der ...