Artikel
04.05.2015
Scheidungsfolgenvergleich über unbefristeten Ehegattenunterhalt und die Abänderung
Haben die Parteien in einem Scheidungsfolgenvergleich die Zahlung eines unbefristeten Ehegattenunterhalts vereinbart, kann sich der Unterhaltspflichtige nicht auf eine Störung der Geschäftsgrundlage durch spätere Änderungen der Rechtslage (hier: Änderung der ...