Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.09.2014

Schadensumfang bei einem vorgeschädigten Unfall-Kfz ist nachzuweisen!

Es besteht seitens des Unfallgeschädigten kein Schadensersatzanspruch, wenn es ihm nicht möglich ist, darzulegen, dass der geltend gemachte Heckschaden am Fahrzeug durch den fraglichen Auffahrunfall entstanden oder vertieft worden ist und es es sich nicht um einen Vorschaden handelt. ...