Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2012

Schadensregulierung - sechs Wochen dürfen es schon sein!

Für die Schadensregulierung eines durchschnittlichen Verkehrsunfalls ist der Haftpflichtversicherung ein Zeitraum zur Überprüfung von vier bis sechs Wochen einzuräumen, bevor die Erhebung der Klage ...