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01.08.2012
Schadensregulierung - sechs Wochen dürfen es schon sein!
Für die Schadensregulierung eines durchschnittlichen Verkehrsunfalls ist der Haftpflichtversicherung ein Zeitraum zur Überprüfung von vier bis sechs Wochen einzuräumen, bevor die Erhebung der Klage ...