Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.12.2011

Schadenshergang verschleiert - Vermieter kann kündigen!

Im zu entscheidenden Fall war in einem Gewerbeobjekt ein Heizkörper von der Wand gefallen, ale eine Arbeitnehmerin des Mieters den Heizkörper reinigte. Gegenüber dem Vermieter wurde aber angegeben, der Heizkörper sei ...