Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
15.12.2016

Schadensersatzanspruch nach dem Wirtschaftlichkeitsgebot

Gemäß § 249 Abs. 1 BGB hat der zum Schadensersatz Verpflichtete den Zustand herzustellen, der bestehen würde, wenn der zum Ersatz verpflichtende Umstand nicht eingetreten wäre. Ist wegen der Verletzung einer Person oder der Beschädigung einer Sache Schadensersatz ...