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02.02.2015
Schadensersatzansprüche bei nicht ermittelbarer und nicht abgrenzbarer Vorschäden
Ist streitig, ob der geltend gemachte Fahrzeugschaden durch eine Verkehrsunfall entstanden ist und wie hoch der Sachschaden zu beziffern ist, so hat das Gericht nach § 287 ZPO unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung zu entscheiden. Der Geschädigte ist jedoch verpflichtet, die tatsächlichen Grundlagen und geeignete Schätzungsgrundlagen, ...