Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.10.2012

Schadensersatz wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens

Nach § 287 Abs. 1 ZPO entscheidet das Gericht unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung, ob ein Schaden entstanden ist und wie hoch dieser ist. Die Entscheidung obliegt in erster Linie den Tatsachengerichten und kann revisionsrechtlich nur ...