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02.11.2012
Schadensersatz bei Verkehrsunfall mit wirtschaftlichem Totalschaden bis 130%
Maßgeblich ist, dass der Geschädigte den Zustand des ihm vertrauten Kfz wie vor dem Unfall wiederherstellt. Nur zu diesem Zweck wird die sog. Opfergrenze des Schädigers erhöht und der Geschädigte hat einen Anspruch auf Ersatz der Reparaturkosten i.H.v. bis zu ...