Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2013

Schadensersatz bei Verbrennung durch heißen Tee im Pflegeheim

Wird vom Pflegeheimpersonal heißer Tee in Thermoskannen unbeaufsichtigt in einem Raum mit pflegebedürftigen und auch demenzkranken Heimbewohnern zurückgelassen, so haftet der Heimbetreiber, wenn sich eine im Rollstuhl sitzende pflegebedürftige Heimbewohnerin mit heißem Tee verbrüht. ...