Artikel
01.08.2012
Schadenregulierung bei Unfällen im Ausland
Grundsätzlich sollte man sich bei einem Auslandsunfall ebenso wie im Inland verhalten: Unfallstelle sichern und ggf. Erste Hilfe leisten. Erscheint der Sachschaden hoch oder sind Personen zu Schaden gekommen, sollte die Polizei gerufen werden. In Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ...