Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.08.2012

Schadenregulierung bei Unfällen im Ausland

Grundsätzlich sollte man sich bei einem Auslandsunfall ebenso wie im Inland verhalten: Unfallstelle sichern und ggf. Erste Hilfe leisten. Erscheint der Sachschaden hoch oder sind Personen zu Schaden gekommen, sollte die Polizei gerufen werden. In Bulgarien, Kroatien, Polen, Rumänien, Slowakei, Slowenien, Tschechien und Ungarn ...