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25.07.2014
Schadenersatz und der Nutzungswille am beschädigten Fahrzeug
Es ist kein Nutzungswille erkennbar, wenn ein Unfallgeschädigter mit der Anschaffung eines Ersatz-Kfz oder einer Reparatur 1 Jahr und 9 Monate wartet. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht daher in diesem Fall nicht. Der Nutzungswille muss nämlich während der notwendigen ...