Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
25.07.2014

Schadenersatz und der Nutzungswille am beschädigten Fahrzeug

Es ist kein Nutzungswille erkennbar, wenn ein Unfallgeschädigter mit der Anschaffung eines Ersatz-Kfz oder einer Reparatur 1 Jahr und 9 Monate wartet. Ein Anspruch auf Nutzungsentschädigung besteht daher in diesem Fall nicht. Der Nutzungswille muss nämlich während der notwendigen ...