Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
07.08.2012

Schaden mit unaufklärbarer Unfallverursachung - Mieter haftet nicht!

Lässt sich nicht ausschließen, dass der Schadenseintritt vom Mieter eines Fahrzeugs in keiner Weise veranlasst oder beeinflusst worden ist, bleibt es bei der Beweislast des Vermieters. Es muss also beweisen, ...