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01.07.2013
Sanierungsarbeiten berechtigen nicht zur Mietminderung!
Im vorliegenden Fall wurde eine Brücke saniert. Wohnungsmieter fühlten sich hierdurch belästigt, weil die resultierende Lärmentwicklung das Öffnen der Fenster unmöglich gemacht hätte. Zudem verhinderte die Staubentwicklung die Nutzung des Balkons, die Aussicht hätte ...