Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.07.2013

Sanierungsarbeiten berechtigen nicht zur Mietminderung!

Im vorliegenden Fall wurde eine Brücke saniert. Wohnungsmieter fühlten sich hierdurch belästigt, weil die resultierende Lärmentwicklung das Öffnen der Fenster unmöglich gemacht hätte. Zudem verhinderte die Staubentwicklung die Nutzung des Balkons, die Aussicht hätte ...