Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.06.2014

Samenspende und nicht erfüllte Vaterrechte

Die Kindesmutter eines durch Samenspende gezeugten Kindes hat dem Samenspender auf Verlangen Auskunft über das Kind zu erteilen. Die Auskunft kann nur dann verweigert werden, wenn sie rechtsmissbräuchlich verlangt wird oder ihre Erteilung dem Kindeswohl widerspricht. Mit dieser ...