Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
19.07.2017

Säumiger Mieter - Verwalter haftet bei Untätigkeit

Es ist Aufgabe des Hausverwalters den Eigentümer im Falle eines säumigen Mieters zeitnah entsprechend zu unterrichten und ggf. die Kündigung auszusprechen. Unterlässt der Verwalter dies, so macht er sich gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig. ...