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19.07.2017
Säumiger Mieter - Verwalter haftet bei Untätigkeit
Es ist Aufgabe des Hausverwalters den Eigentümer im Falle eines säumigen Mieters zeitnah entsprechend zu unterrichten und ggf. die Kündigung auszusprechen. Unterlässt der Verwalter dies, so macht er sich gegenüber dem Vermieter schadensersatzpflichtig. ...