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02.01.2013
Rollläden sind zum Benutzen da!
Im vorliegenden Fall wollten die Kläger einem Nachbarn die Nutzung seiner elektrischen Rollläden in der Zeit zwischen 22.00 und 6.00 Uhr untersagen lassen. Die Rollläden wurden vom Beklagten abends zwischen 22.30 und 23.30 Uhr heruntergefahren. ...