Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.07.2014

Rollator neben der Haustür ist zu dulden!

Der Vermieter ist verpflichtet, das Abstellen des Rollators eines gehbehinderten Mieters im zusammengefalteten Zustand neben der Eingangstür zu dulden, wenn sich hierdurch keine Beeinträchtigungen oder Behinderungen ergeben. Der Vermieter muss ...