Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
14.06.2017

Riss im Scheinwerferglas und die Nacherfüllung

Es stellt keine Verweigerung der Nacherfüllung dar, wenn der Verkäufer aufgrund eines Risses am Scheinwerferglas eines Gebrauchtwagens bekundet, diesen zunächst mit einem Dichtungsmittel (Silikon) abdecken zu wollen. Hieraus entstehen ...