Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
16.06.2011

Rheinschifffahrt ist kein Minderungsgrund!

Im vorliegenden Fall ging es um eine Mietminderung einer Mieterin, die eine Wohnung direkt am Rhein gemietet hatte. Direkt vor der Wohnung war eine kilometerlange Kaimauer mit Treppenstufen vorhanden. ...