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01.04.2016
Renovierungszustand bei Einzug ist vom Mieter zu beweisen!
Im vorliegenden Fall waren die Schönheitsreparaturen mietvertraglich auf den Mieter umgewälzt worden („Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen.“). Die Mieter hielten die Klausel jedoch für unwirksam, weil die Wohnung bereits bei Vertragsschluss ...