Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.04.2016

Renovierungszustand bei Einzug ist vom Mieter zu beweisen!

Im vorliegenden Fall waren die Schönheitsreparaturen mietvertraglich auf den Mieter umgewälzt worden („Die Schönheitsreparaturen werden vom Mieter getragen.“). Die Mieter hielten die Klausel jedoch für unwirksam, weil die Wohnung bereits bei Vertragsschluss ...