Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
13.03.2015

Relative Fahrtauglichkeit bei 0,65 Promille

Das tatrichterliche Urteil, durch dass der Angeklagte wegen einer alkoholbedingten Straßenverkehrsgefährdung verurteilt wird, muss Feststellungen enthalten, die den Schluss auf den vom Tatgericht angenommenen, rauschbedingten Fahrfehler zulassen. Allein ein ...