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13.03.2015
Relative Fahrtauglichkeit bei 0,65 Promille
Das tatrichterliche Urteil, durch dass der Angeklagte wegen einer alkoholbedingten Straßenverkehrsgefährdung verurteilt wird, muss Feststellungen enthalten, die den Schluss auf den vom Tatgericht angenommenen, rauschbedingten Fahrfehler zulassen. Allein ein ...