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04.05.2015
Reiserücktrittsversicherung und die unerwartete schwere Erkrankung
Eine AGB-Bestimmung, nach der eine Reiserücktrittsversicherung einzustehen hat, wenn der Versicherungsnehmer oder eine Risikoperson unerwartet schwer erkrankt, hält einer Inhaltskontrolle stand. Es kann auch ohne konkrete Diagnose von einer solchen Erkrankung ausgegangen ...