Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.05.2015

Reiserücktrittsversicherung und die unerwartete schwere Erkrankung

Eine AGB-Bestimmung, nach der eine Reiserücktrittsversicherung einzustehen hat, wenn der Versicherungsnehmer oder eine Risikoperson unerwartet schwer erkrankt, hält einer Inhaltskontrolle stand. Es kann auch ohne konkrete Diagnose von einer solchen Erkrankung ausgegangen ...