Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
05.11.2013

Reiserücktrittsversicherung und der Auslandseinsatz

Die Abkommandierung zu einem Auslandseinsatz ist nicht gleichzusetzen mit einer Einberufung zu einem Grundwehrdienst, einer Wehrübung oder zum Zivildienst. Sie ist auch kein Arbeitsplatzwechsel. Ein Versicherungsschutz bei einer Reisestornierung besteht daher nicht. ...