Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.11.2011

Reisen mit Kindern - was ist zu beachten

Beim Reisevertrag sind die mitreisenden Kinder i.a. nicht Vertragspartner des Reiseveranstalters, also nicht Reisende im Sinne des Reisevertragsrechts. Sie haben daher auch keine unmittelbaren vertraglichen Ansprüche gegen den Veranstalter. Für den Fall, daß sich Reisemängel nur ...