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01.11.2011
Reisen mit Kindern - was ist zu beachten
Beim Reisevertrag sind die mitreisenden Kinder i.a. nicht Vertragspartner des Reiseveranstalters, also nicht Reisende im Sinne des Reisevertragsrechts. Sie haben daher auch keine unmittelbaren vertraglichen Ansprüche gegen den Veranstalter. Für den Fall, daß sich Reisemängel nur ...