Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
02.09.2013

Regenrinne übergelaufen - Vermieter muss den Schaden beseitigen

Im vorliegenden Fall war eine Regenrinne übergelaufen, so dass es zu einem Wassereintritt in einen Mietwohnung gekommen war. Hierbei kam es zu Schäden im Arbeitszimmer an Tapete und Parkett. Der Mieter forderte vom Vermieter zum einen die Beseitigung der Wasserschäden und zum anderen ...