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31.01.2014
Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind nichtig
Die im Jahr 2008 eingeführten Regelungen zur behördlichen Vaterschaftsanfechtung sind verfassungswidrig und nichtig. Die Behördenanfechtung führt zum Wegfall der Vaterschaft und der deutschen Staatsangehörigkeit des Kindes. Zwar verfolgt der Gesetzgeber ...