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04.03.2016
Regelungen in Allgemeinen Geschäftsbedingungen eines Kinderkrippenbetreibers teilweise unwirksam
Der seinerzeit 16 Monate alte Sohn des Klägers besuchte die Krippe in der Zeit vom 9. bis zum 19. September 2013. An diesem Tag teilte der Kläger der Beklagten mit, dass er die Betreuung in der Einrichtung der Beklagten nicht mehr in Anspruch nehmen wolle, ...