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08.11.2012
Rechtsschutzversicherung und die Vermeidung unnötiger Kosten
Die Formulierung in den AGB einer Rechtsschutzversicherung nach der der Versicherungsnehmer 'alles zu vermeiden [hat], was eine unnötige Erhöhung der Kosten oder eine Erschwerung ihrer Erstattung durch die Gegenseite verursachen könnte' weist den ...