Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
01.06.2012

Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichts

Die Endentscheidungen des Betreuungsgerichts können mit der Beschwerde (§ 58 FamFG) angefochten werden. Über das Rechtsmittel entscheidet dann das Landgericht. Beschwerde einlegen kann grundsätzlich jeder, der durch die Entscheidung des Betreuungsgerichts in seinen Rechten beeinträchtigt ist. ...