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01.06.2012
Rechtsmittel gegen Entscheidungen des Betreuungsgerichts
Die Endentscheidungen des Betreuungsgerichts können mit der Beschwerde (§ 58 FamFG) angefochten werden. Über das Rechtsmittel entscheidet dann das Landgericht. Beschwerde einlegen kann grundsätzlich jeder, der durch die Entscheidung des Betreuungsgerichts in seinen Rechten beeinträchtigt ist. ...