Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
08.07.2011

Rechts vor links auf einer parkplatzähnlichen Straßenfläche

Es liegt kein anderer Straßenteil im Sinne von § 10 StVO vor, wenn die beiden Fahrwege einer Kreuzung gleichgeordnet sind, also kein Weg weder optisch noch funktional dem anderen untergeordnet ist und die Wege neben der Zuleitung zu Parkplätzen auch dem ...