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04.01.2017
Rechnung als einziger Reparaturnachweis gegenüber einer Kaskoversicherung
Eine Reparaturrechnung ist nach A.2.7.1 Buchst. a AKB 2008 das alleine zugelassene Beweismittel zum Nachweis einer vollständigen und fachgerechten Reparatur. Sofern der Geschädigte über eine eigene Kfz-Werkstatt verfügt, verliert er den Anspruch ...