Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
04.01.2017

Rechnung als einziger Reparaturnachweis gegenüber einer Kaskoversicherung

Eine Reparaturrechnung ist nach A.2.7.1 Buchst. a AKB 2008 das alleine zugelassene Beweismittel zum Nachweis einer vollständigen und fachgerechten Reparatur. Sofern der Geschädigte über eine eigene Kfz-Werkstatt verfügt, verliert er den Anspruch ...