Malte Winter

AnwaltOnline GbR
12161, Berlin
10.10.2013

Rauchwarnmelder sind Gemeinschaftseigentum!

Rauchwarnmelder innerhalb einer Eigentumswohnung gehören zum Gemeinschaftseigentum, der Einbau kann somit mehrheitlich beschlossen werden. Teile des Gebäudes, die für dessen Bestand oder Sicherheit erforderlich sind, sowie Anlagen und Einrichtungen, die dem gemeinschaftlichen ...