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04.06.2013
Rauchende Nachbarn sind ein Mietmangel!
Im vorliegenden Fall war die vertraglich vorausgesetzte Gebrauchstauglichkeit dadurch erheblich gemindert, dass die Mieter aus der Wohnung unter der des betroffenen Mieters in der streitgegenständlichen Zeit jeweils in erheblichem Maß auf ihrem Balkon rauchten und dieser Rauch in die Dachgaube und Wohnung des betroffenen Mieters ...